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Spanien Mittwoch, 23. September 2009, 01:51
Neulich habe ich in irgendeiner Zeitung gelesen, dass ein spanischer Arbeitnehmer, der gefeuert wurde, erfolgreich seine Ex-Firma verklagt hat. Er hatte seinen direkten Vorgestzten als "Hurensohn" bezeichnet. Das Gericht verdonnerte den Arbeitgeber dazu, das Schandmaul wieder einzustellen, mit der Begründung: "Hurensohn" sei dermaßen oft im spanischen Sprachgebrauch vertreten, dass es keine wirkliche Beleidigung mehr darstelle. Ergo: In Spanien darf man seinen Arbeitgeber offen, ehrlich und rechtens die Meinung geigen. Für Deutschland würde dies meinen Berechnungen nach bedeuten: Äußert man gegenüber seinem Boss die Bemerkung "Ich wünschte, ich wäre in Spanien", könnte dies situationsbedingt missverstanden werden. Also aufgepasst. Denn deutsche Gerichte lassen einem sowas nicht so leicht durchgehen.
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