Aus meinem Arbeitsvertrag Donnerstag, 17. Juli 2008, 14:14
Herr Nasenfahrrad verpflichtet sich, sofern er im Rahmen seines Aufgabengebietes und seiner Aufgabenstellung EDV-Programme entwickelt, das Nutzungsrecht an seinen Arbeitgeber zu übertragen. Diese Leistungen sind mit dem in diesem Vertrag vereinbarten Gehalt abgegolten. Tja. Wer überwiegend Studenten beschäftigt, der muss auch damit rechnen, dass ein paar angehende Informatiker dabei sind. Dumm nur, dass wir gar nicht mit Computern arbeiten...
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