Aus meinem Arbeitsvertrag Donnerstag, 17. Juli 2008, 14:14
Herr Nasenfahrrad verpflichtet sich, sofern er im Rahmen seines Aufgabengebietes und seiner Aufgabenstellung EDV-Programme entwickelt, das Nutzungsrecht an seinen Arbeitgeber zu übertragen. Diese Leistungen sind mit dem in diesem Vertrag vereinbarten Gehalt abgegolten. Tja. Wer überwiegend Studenten beschäftigt, der muss auch damit rechnen, dass ein paar angehende Informatiker dabei sind. Dumm nur, dass wir gar nicht mit Computern arbeiten...
Halten wir mal fest. Du bekommst eine Aufgabe. Wenn Du es schaffst, dir die Aufgabe durch neu geschaffenes geistiges Eigentum zu erleichtern, geht das betreffende Eigentum auf den Aufgabensteller über. Ein weiser Mann schrieb einmal: "Schafft aber die Lohnarbeit, die Arbeit des Proletariers ihm Eigentum? Keineswegs. Sie schafft das Kapital, d.h. das Eigentum, welches die Lohnarbeit ausbeutet, welches sich nur unter der Bedingung vermehren kann, daß es neue Lohnarbeit erzeugt, um sie von neuem auszubeuten. Das Eigentum in seiner heutigen Gestalt bewegt sich in dem Gegensatz von Kapital und Lohnarbeit. Betrachten wir die beiden Seiten dieses Gegensatzes." Ein bisschen aus dem Zusammenhang gerissen aber doch wahr... Oh man...ist echt schon spät >> Kommentieren |
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